Am kommenden Montag, den 27.03.23, wird der Busverkehr bestreikt. Damit kommen Fragen auf wie „Haben wir dann alle Schulfrei?“ Verständlich ist der Gedankengang. Aber dem ist nicht so. Es herrscht auch in solchen Fällen Schulpflicht. Diese Schulpflicht wird derzeit nur bei extremen Wetterlagen außer Kraft gesetzt. Das bedeutet: Wer zu Fuß kommen kann, muss kommen – und sollte das möglichst auch zu Fuß (oder mit dem Rad) tun. Wer mit den normalen Schulbussen fährt, darf davon ausgehen, dass diese fahren. Nur wer normalerweise mit dem Linienbus fährt, hat hier vielleicht ein Problem. Wie in der Arbeitswelt auch gilt hier: Vorplanen, überlegen, was man tun kann. Möglich sind
- Schläft der Schüler/die Schülerin vielleicht mal ausnahmsweise bei anderen Familienmitgliedern oder Freund/Freundin?
- Können Eltern oder Tante, Onkel, Großeltern fahren oder abholen?
- Kann man mit Nachbarn Fahrgemeinschaften bilden?
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Kreativität ist hier gefragt …